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Berliner Tageszeitung: Strafanzeige in Berlin gegen Elon Musk und Twitter wegen möglichen Betrugs zum Nachteil der Nutzer

BERLIN, May 31, 2023 (GLOBE NEWSWIRE) -- Die BERLINER TAGESZEITUNG berichtet heute, dass bei der Berliner Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen Elon Musk eingereicht wurde, Aktenzeichen: 253 UJs 1012/23, in der behauptet wird, dass Musk die Kreditkarten von Twitter-Nutzern belastet, die verifizierten Twitter-Accounts aber zuvor ohne Angabe von Gründen von Twitter gesperrt wurden.

Quelle: https://www.BerlinerTageszeitung.de/wirtschaft/269895-criminal-complaint-in-berlin-germany-against-elon-musk-and-twitter-for-possible-fraud-to-the-detriment-of-twitter-users.html

"Das Sperren von Nutzerkonten ist bei Twitter an der Tagesordnung, aber dass sie dann ständig die Kreditkarten der Nutzer belasten, macht die Sache brisant und beschäftigt derzeit die Staatsanwaltschaft Berlin (Bundesrepublik Deutschland). In jedem Fall stellt sich die Frage, wie viel Macht einem Medium wie Twitter überhaupt zugestanden werden kann und wann die Aufsichtsbehörden zum Schutz der Twitter-Nutzer eingreifen sollten."

Es ist übrigens nicht das erste Mal, dass gegen Elon Musk ermittelt wird, denn auch gegen den Tesla-CEO Elon Musk läuft derzeit eine Anlegerklage. In der Klage geht es um Musks Tweets im August 2018 mit der verfrühten Ankündigung, er wolle das Elektroautounternehmen von der Börse nehmen und habe die Finanzierung dafür gesichert. Später stellte sich heraus, dass es keine festen Zusagen von Investoren gab.

"Elon Musk hat gelogen", sagte ein Anwalt der Klägerinnen. US-Richter Edward Chen (Richter des United States District Court for the Northern District of California) hatte bereits im Jahr 2022 festgestellt, dass die Aussagen von Musk in den Tweets nicht der Wahrheit entsprochen hatten.

"Wir werden den Fall weiterhin aufmerksam verfolgen und über weitere Entwicklungen berichten, sobald neue Informationen vorliegen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die strafrechtlichen Vorwürfe gegen Elon Musk und Twitter entwickeln und welche Konsequenzen sich daraus ergeben könnten."

In sachlicher Hinsicht ist anzumerken, dass gemäß Artikel 48 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union für Angeklagte und Beschuldigte die Unschuldsvermutung gilt, die auch im Falle der Strafanzeige gegen Elon Musk wegen "mutmaßlichen Betrugs zum Nachteil der Twitter-Nutzer" gelten muss.

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Ein Foto zu dieser Ankündigung ist verfügbar unter : https://www.globenewswire.com/NewsRoom/AttachmentNg/f3c50532-be3a-4bad-8e85-7253731d594c


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